Doppelnatur der Genossenschaften

Doppelnatur der Genossenschaften
Ist so zu verstehen, dass eine Genossenschaft sowohl eine Personenvereinigung (Mitglieder/Genossen) als auch ein Geschäftsbetrieb ist, in einer bestimmten Rechtsform, i.d.R. der eG, und auf Dauer angelegt. Eine Volksbank besteht in diesem Sinn z.B. aus 28.000 Mitgliedern und einem Geschäftsbetrieb, der eine Zentralstelle und mehrere Filialen aufweist.

Lexikon der Economics. 2013.

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